Landesgericht Graz, 2023
Projektart
AuftraggeberIn
Wettbewerb Generalplanung Umbau und Erweiterung
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Ort
Graz
öffentliche Bauten, Gerichtsgebäude
Objektart
Architekturwettbewerb, Umbau und Erweiterung
Ein einfacher langgestreckter Baukörper bildet dem Landesgerichtsgebäude ein hochwertiges selbstverständliches Gegenüber, ohne mit diesem in laute Konkurrenz zu treten. Lediglich der Schwurgerichtssaal wird als selbständige Form etabliert. Dies hebt einerseits die Bedeutung des Saals hervor, andererseits wird durch das Freistellen des zusätzlichen Körpers der abgesenkte Bereich des Tiefparterres zum Nachbargrund hin gefasst.
Der präzise an Fensteröffnungen des Bestandsgebäudes angeschlossene Erweiterungsbau nimmt den erkenntlichen Achsraster des Bestands von 3,21 m in Fassade und Grundrissorganisation auf. Den zunächst widersprüchlich erscheinenden Anforderungen an Lichteintrag freier Aussicht und Verhinderung des Einblickes in die Räumlichkeiten des Gerichts werden durch die Mehrschichtigkeit des Fassadensystems entsprochen.
Im Korsett von Denkmalschutz, Ortsbild und Baugesetzgebung lässt das Wettbewerbsgebiet nur wenige sinnvolle und der hohen gestalterischen Qualität des umgebenden Bestandes entsprechende Bebauungen zu. In diesem Kontext ist aber im Sinne des geordneten strukturierten Ortsbildes ein ruhiger, schlichter Baukörper umso wichtiger. Die Detaillierung von Fassade und Struktur spiegelt die hohe baukünstlerische Qualität des umgebenden Klassizismus wider. Auch der Erweiterungsbau muss die gelassene bedeutsame Wirkungskraft der österreichischen Judikative sinnbildlich verkörpern können.